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Tarif

Privatpatienten                                              1.10

Kinder/Jugendliche bis 16 J                        1.05

Kieferorthopädie                                           1.05

Sozialtarif  UV/MV/IV                                     1.00

Taxpunktwerte

Am 1. Januar 2018 ist der revidierte Zahnarzttarif in Kraft getreten. Daher werden Sie künftig auf Ihrer Zahnarzt-Rechnung neue Tarifpositionen und vor allem einen neuen Taxpunktwert vorfinden.

 

Der Sozialtarif ist festgelegt und kann vom Zahnarzt nicht geändert werden.

Der Taxpunktwert für Privatpatienten liegt nun näher dem Taxpunktwert für Sozialversicherungsfälle (UV/MV/IV).

Der Taxpunktwert in unserer Praxis ist fair berechnet und ist mit dem „alten“ Privattarif beinahe identisch.

Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP) sind von dieser Tarifrevision nicht betroffen. Dort gilt bis auf weiteres der alte Tarif mit dem alten Taxpunktwert (Taxpunktwert KVG).

Krankenpflege-Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen (nach VVG) werden nach dem revidierten Tarif abgerechnet und können wie bisher bei den Krankenkassen eingereicht werden.

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